Krankenkassen
Krankenkassenförderungen
Die Krankenkassen erstatten ganz oder teilweise Kursgebühren für Kurse der Gesundheitsprävention und legen Details zu Höhe und Häufigkeit der Zuschüsse selbst fest. Voraussetzung ist die regelmäßige Kursteilnahme (mindestens 80 %), eine Kursdauer von maximal 12 Terminen, die Anerkennung der Methode und der/des Kursleitenden nach § 20 des Sozialgesetzbuchs V sowie eine Zertifizierung durch die ZPP - Zentrale Prüfstelle Prävention.
Die Volkshochschule stellt für die in Frage kommenden Kurse Teilnahmebescheinigungen am Ende des Kurses aus, die die Teilnehmenden bei ihrer Krankenkasse einreichen können.
Wenn Sie an einem Bonuspunktesystem Ihrer Krankenkasse teilnehmen, stempeln wir Ihnen die entsprechende Bescheinigung gerne ab.
Falls die Gebührenerstattung für Sie wichtig ist, fragen Sie bitte vor Kursbeginn bei Ihrer Krankenkasse nach, ob der gewählte Kurs für Sie erstattungsfähig ist!
Krankenkassen-förderfähige Gesundheitskurse
Kurse, die laut ZPP-Liste (Zentrale Prüfstelle Prävention nach §20 SGB V) zertifiziert sind, finden Sie hier.
Ihre Ansprechperson
Carmen Niedenzu
Abteilungsleiterin
07131 996527
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Sabine Schneider
Verwaltung
07131 996528
E-Mail schreiben