Bildungszeitgesetz (BzG BW)
("Bildungsurlaub")
Bis zu fünf Tage pro Jahr können sich Beschäftigte in Baden-Württemberg, Auszubildende sowie Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht, zur Weiterbildung vom Arbeitgeber freistellen lassen. Was Sie dazu wissen müssen, lesen Sie hier.
Um das Angebot nutzen zu können, gilt es ein paar Punkte zu beachten:
- den Antrag auf Bildungszeit müssen Sie spätestens 9 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme direkt beim Arbeitgeber stellen
- die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes
- die Kosten für Kursgebühren, Material und Anfahrt trägt der Arbeitnehmer
- das Bildungsangebot muss von einer anerkannten Bildungseinrichtung - wie der Volkshochschule Heilbronn - durchgeführt werden
Für folgende Themenbereiche können Sie Bildungszeit nutzen:
- berufliche Weiterbildung
- politische Weiterbildung
- Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten
Weitere Informationen zum Bildungszeitgesetz finden Sie unter www.bildungszeitgesetz.de
Ihre Ansprechperson
Harriet Zöllner
Abteilungsleiterin
07131 996542
E-Mail schreiben
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