Beruf & Qualifikation Fördermöglichkeiten Bildungszeitgesetz
Bildungszeitgesetz
Bis zu fünf Tage pro Jahr können sich Beschäftigte in Baden-Württemberg zur Weiterbildung vom Arbeitgeber freistellen lassen. Was Sie dazu wissen müssen, lesen Sie hier.
Um das Angebot nutzen zu können, gilt es ein paar Punkte zu beachten:
- den Antrag auf Bildungszeit müssen Sie spätestens 9 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme direkt beim Arbeitgeber stellen
- die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes
- die Kosten für Kursgebühren, Material und Anfahrt trägt der Arbeitnehmer
- das Bildungsangebot muss von einer anerkannten Bildungseinrichtung - wie der Volkshochschule Heilbronn - durchgeführt werden
Für folgende Themenbereiche können Sie Bildungszeit nutzen:
- berufliche Weiterbildung
- politische Weiterbildung
- Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten
Weitere Informationen zum Bildungszeitgesetz finden Sie unter www.bildungszeitgesetz.de
Ihre Ansprechpartner
Corinna Veigel
Verwaltung
07131 996540
E-Mail schreiben
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Bildungszeitangebot Kompaktkurs in den Winterferien
Bildungszeitangebot Kompaktkurs in den Winterferien
Wann:
Montag, 28.02.22, 8.30 Uhr
Wo:
vhs, Deutschhof, Kirchbrunnenstr. 12
Nr.:
R544A006
Status:
Kurs hat begonnen, Anmeldung nach Rücksprache möglich
Anmeldung möglich
alle Plätze belegt, Interessentenliste ist möglich
Bitte Kursinfo beachten
Dieser Kurs ist nicht mehr buchbar
Anmeldeschluss ist bereits erreicht /
Kurs hat bereits begonnen,
Anmeldung nach Rücksprache möglich
Kurs hat bereits begonnen,
Anmeldung nach Rücksprache möglich
Kurs ist beendet
Online-Teilnahme möglich
Online: alle Plätze belegt, Interessentenliste möglich