Krankenkassen
Krankenkassenzuschuss
Die Krankenkassen erstatten ganz oder teilweise Kursgebühren für Kurse der Gesundheitsprävention. Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist die regelmäßige Kursteilnahme (mindestens 80 %), eine Kursdauer von maximal 12 Terminen sowie die Anerkennung der Methode und der/des Kursleitenden nach § 20 des Sozialgesetzbuchs V.
Die Volkshochschule stellt für die in Frage kommenden Kurse Teilnahmebescheinigungen am Ende des Kurses aus, die die Teilnehmenden bei ihrer Krankenkasse einreichen können.
Wenn Sie an einem Bonuspunktesystem Ihrer Krankenkasse teilnehmen, stempeln wir Ihnen die entsprechende Bescheinigung gerne ab.
Falls die Gebührenerstattung für Sie wichtig ist, fragen Sie bitte vor Kursbeginn bei Ihrer Krankenkasse nach, ob der gewählte Kurs für Sie erstattungsfähig ist!
Die Details zu Höhe und Häufigkeit der Zuschüsse legen die Krankenkassen selbst fest. Sollten Sie mit deren Zuschusspraxis unzufrieden sein, so hat die Volkshochschule darauf keinen Einfluss.
Krankenkassen-förderfähige Gesundheitskurse
Kurse, die laut ZPP-Liste (Zentrale Prüfstelle Prävention nach §20 SGB V) zertifiziert sind, finden Sie hier.
Kurse, die den Grundsätzen der Gesundheitsprävention nach § 20 SGB V entsprechen, aber nicht durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert sind, finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartner
Carmen Niedenzu
Abteilungsleiterin
07131 996527
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Sabine Schneider
Sekretariat
07131 996528
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