Bildungszeitgesetz
Bis zu fünf Tage pro Jahr können sich Beschäftigte in Baden-Württemberg zur Weiterbildung vom Arbeitgeber freistellen lassen. Was Sie dazu wissen müssen, lesen Sie hier.
Um das Angebot nutzen zu können, gilt es ein paar Punkte zu beachten:
- den Antrag auf Bildungszeit müssen Sie direkt beim Arbeitgeber stellen
- die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes
- die Kosten für Kursgebühren, Material und Anfahrt trägt der Arbeitnehmer
- das Bildungsangebot muss von einer anerkannten Bildungseinrichtung - wie der Volkshochschule Heilbronn - durchgeführt werden
Für folgende Themenbereiche können Sie Bildungszeit nutzen:
- berufliche Weiterbildung
- politische Weiterbildung
- Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten
Weitere Informationen zum Bildungszeitgesetz finden Sie unter www.bildungszeitgesetz.de
Ihre Ansprechpartner
Corinna Veigel
Sekretariat
07131 996540
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