Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Geltungsdauer der aktuellen Corona-Verordnung bis 30. Mai 2022 verlängert:
§ 2 Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung
Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen werden generell empfohlen.
Liebe Teilnehmer*innen, bitte beachten Sie diese Empfehlungen beim Besuch der Volkshochschule - Sie schützen sich selbst und andere. Vielen Dank!