Krankenkassen

Krankenkassenzuschuss

Die Krankenkassen erstatten ganz oder teilweise Kursgebühren für Kurse der Gesundheitsprävention. Voraussetzung ist die regelmäßige Kursteilnahme (mindestens 80 %), eine Kursdauer von maximal 12 Terminen, die Anerkennung der Methode und der/des Kursleitenden nach § 20 des Sozialgesetzbuchs V sowie eine Zertifizierung durch die ZPP - Zentrale Prüfstelle Prävention.

Die Volkshochschule stellt für die in Frage kommenden Kurse Teilnahmebescheinigungen am Ende des Kurses aus, die die Teilnehmenden bei ihrer Krankenkasse einreichen können.

Wenn Sie an einem Bonuspunktesystem Ihrer Krankenkasse teilnehmen, stempeln wir Ihnen die entsprechende Bescheinigung gerne ab.

Falls die Gebührenerstattung für Sie wichtig ist, fragen Sie bitte vor Kursbeginn bei Ihrer Krankenkasse nach, ob der gewählte Kurs für Sie erstattungsfähig ist!

Die Details zu Höhe und Häufigkeit der Zuschüsse legen die Krankenkassen selbst fest. Sollten Sie mit deren Zuschusspraxis unzufrieden sein, so hat die Volkshochschule darauf keinen Einfluss.

Krankenkassen-förderfähige Gesundheitskurse

Kurse, die laut ZPP-Liste (Zentrale Prüfstelle Prävention nach §20 SGB V) zertifiziert sind, finden Sie hier.

Ihre Ansprechperson

Carmen Niedenzu
Abteilungsleiterin
   07131 996527
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Sabine Schneider
Verwaltung
   07131 996528
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Kontakt  


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Kirchbrunnenstraße 12

74072 Heilbronn

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Freitag 9.30 - 14 Uhr